1.ALLGEMEINES

Den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zwischen L3 Lichtwerbung GmbH und Auftraggeber, liegen die nachstehenden Verkaufs- und Lieferungs-, sowie Zahlungsbedingungen zugrunde. Weitere, besondere Bedingungen, Abweichungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Die Verkaufs-/Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen L3 Lichtwerbung GmbH und Auftraggeber, auch wenn auf diese, bei zukünftigen Geschäften, nicht mehr gesondert hingewiesen wird, so z. B. bei Ersatzlieferungen, Reparaturen und Umänderungen. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftragsgebers werden nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen mit uns.

 

1a.WIDERRUFSBELEHRUNG, WIDERRUFSRECHT

Bei der Bestellung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt sind oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht. Aus diesem Grunde steht Ihnen bei der Bestellung kein Widerrufsrecht zu, worauf hiermit hingewiesen wird. Ist, im Falle der Zahlung durch Vorauskasse, nicht innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss (gemäß Punkt 2+2a dieser AGB) ein Geldeingang auf dem, in der Auftrags-/Bestellbestätigung angegebenen, Konto zu verzeichnen, so steht L3 Lichtwerbung GmbH das Recht zu, die Bestellung zu stornieren und vom Vertrag zurückzutreten.

 

2.VERTRAGSABSCHLUSS

Verträge gelten erst als geschlossen, wenn die L3 Lichtwerbung GmbH nach Erhalt einer Bestellung eine schriftliche Auftrags-/Bestellbestätigung oder eine Lieferung abgesendet hat. Nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Auftrags-/Bestellbestätigung unverzüglich zu prüfen. Sollte diese von der Bestellung abweichen und der Kunde hat nicht schriftlich innerhalb von 3 Tagen reklamiert, so gilt diese vom Vertragspartner als genehmigt.

Bei kurzfristigen Terminaufträgen haben Beanstandungen sofort zu erfolgen. Stornierungen von Aufträgen sind nur mit unserer besonderen Zustimmung im Einzelfall zulässig. In diesem Fall können wir einen pauschalierten Schadensersatz in nachgewiesener Höhe geltend machen.

2a.Zusatz: VERTRAGSABSCHLUSS WEBSHOP:

Nach Eingabe Ihrer Daten und mit dem Anklicken des Bestellbuttons gilt Ihre Bestellung verbindlich als Kaufvertrag.

 

3.ANGEBOT UND PREISE

Alle Angebote von L3 Lichtwerbung GmbH gelten als freibleibend.

Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Firmensitz 5550 Radstadt, ausschließlich der Verpackung. Zeichnungen, Schaltbilder, Entwürfe, Kostenvoranschläge und alle sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben Eigentum von L3 Lichtwerbung GmbH; dieser allein stehen die Urheberrechte an diesen Unterlagen zu. L3 Lichtwerbung GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein Gerüst / LKW-Arbeitsbühne zu handelsüblichen Preisen zu stellen oder stellen zu lassen. Etwa anfallende Maurer-, Maler-, Verputz-, Stemm-, Dachdecker-, Fassadenbau-, und Elektrozuleitungsarbeiten sind ebenfalls nicht im Preis enthalten.

Ändern sich zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung oder der Ausführung der Leistung die Preise unserer Lieferanten, unsere Herstellungskosten, die Frachten, öffentliche Abgaben, die Löhne oder sonstige Kosten, die sich auf unsere Lieferungen und Leistungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend abzuändern.

Bei, vom Auftraggeber verschuldeten Mängeln - infolge nicht korrekter, unvollständiger Daten oder Angaben, behalten wir uns vor, diese in Rechnung zu stellen. Eventuell erforderliche Korrekturen, werden auf Wunsch und soweit möglich, vom Auftragnehmer unter Berechnung unseres jeweiligen Stundensatzes durchgeführt.

Sollten Sie wünschen, dass wir die Einreichung beim zuständigen Bauamt durchführen, so erlauben wir uns dafür und für die Erstellung der Einreichpläne € 300,-- in Rechnung zu stellen.

Sollten Lichtmessungen oder Sachverständigengutachten erforderlich sein, so erlauben wir uns, diese ebenso in Rechnung zu stellen.

Die grafische Aufbereitung von beigestellten Vorlagen und Datenträgern, die nur bedingt verwendbar sind, wird nach Aufwand berechnet.

 

4.LIEFERUNG UND LEISTUNGSZEIT

Die Lieferung beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:

  • Datum der Auftragsbestätigung
  • Datum der Erfüllung aller dem Auftraggeber obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen (insbesondere Leistung von Akontozahlungen, Einholung von Zustimmungen Dritter usw.)
  • ab Klärung sämtlicher technischer Details, Farben und nach behördlicher Genehmigung.

 

Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere von Behörden, sind vom Auftraggeber beizubringen. L3 Lichtwerbung GmbH ist ermächtigt, vorgeschriebene Meldungen an Behörden auf Kosten des Auftraggebers zu veranlassen.

Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie ist vom Auftraggeber kostenlos beizustellen.

Die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von L3 Lichtwerbung GmbH. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

 

5.VERSAND UND VERPACKUNG

Bei bestellten Waren, die von L3 Lichtwerbung GmbH verpackt und versendet werden, sind Versand- und Verpackungskosten, sofern nicht anders schriftlich niedergelegt, extra zu bezahlen und werden zu handelsüblichen Preisen verrechnet. Der Versand erfolgt ab Werk und auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

 

6. MÄNGELRÜGE

Mängel der gelieferten Ware sind vom Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach Empfang schriftlich gegenüber L3 Lichtwerbung GmbH zu rügen. Wahrt der Auftraggeber diese Frist nicht, so ist die Geltendmachung irgendwelcher Mängelrügen, sowie der Anspruch auf Nachbesserung ausgeschlossen. Geringe Abweichung in Größe, Farbe und Qualität geben dem Auftraggeber keinen Grund zu Beanstandungen, ausgeschlossen ist ferner jede Haftung des Lieferanten für Farbgleichheit bei Reparaturaufträgen. Gleichfalls ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche oder Vertragsstrafen. Dasselbe gilt für eine Haftung des Lieferanten für Folgeschäden.

 

7.GEWÄHRLEISTUNGEN

Für alle, von L3 Lichtwerbung GmbH gelieferten, LED-Leuchtmittel übernimmt diese eine Gewährleistung von 12 Monaten, unter der Zugrundelegung einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 12 Stunden täglich, sofern die aufgekommenen Schäden auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind. 6 Monate auf elektrische Geräte. Keine Gewährleistung auf sonstige Leuchtmittel, Farbbeständigkeit der Drucke und bedruckte Materialien. Ebenfalls keine Gewährleistung auf Messing poliert und vergoldet und auf Edelstahl.

Die Gewährleistungen umfassen den Materialaustausch ohne Arbeitszeit und Hebebühnen. Eine Gewährspflicht ist ausgeschlossen, wenn in der beanstandeten Anlage nicht vom Lieferanten bezogenes Betriebsgerät oder Zubehör verwendet wird, oder beim Auftraggeber ordnungswidrig betrieben worden ist, außerdem wenn ein, von L3 Lichtwerbung GmbH nicht autorisiertes, Unternehmen Eingriffe in die Anlage vornimmt. Ebenso entfällt die Gewährspflicht bei eventuell aufkommenden Bränden.

Eine Haftung für die, aus Fremdmontage Dritten gegenüber, entstandenen Schäden ist ausgeschlossen. Zum Ersatz von Aufwendungen, die der Auftraggeber oder ein Dritter ohne Einwilligung von L3 Lichtwerbung GmbH zur Beseitigung etwaiger Mängel macht, ist L3 Lichtwerbung GmbH nicht verpflichtet. Ebenso gehen alle Sach- und Personenschäden (alle sogenannten Sekundärschäden) die den Haftungsumfang oder die oben genannten Bedingungen überschreiten, zu Lasten des Auftraggebers. Alle Ersatzlieferungen verstehen sich ab Werk. Eventuelle Nebenkosten, wie Transportgebühren, Montage oder Kosten für Montagemittel gehen zu Käufers Lasten. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Ersatzlieferung von Teilen, die dem natürlichen Verschleiß unterliegen oder auf Glasbruch beruhen. Bei Uneinigkeit über die Inanspruchnahme der Gewährspflicht der L3 Lichtwerbung GmbH ist diese berechtigt, die betreffende Anlage jederzeit durch einen Sachverständigen des Fachverbandes für Lichtwerbung oder einen gerichtlich beeideten Sachverständigen nachprüfen zu lassen. Ergibt sich kein Recht zur Inanspruchnahme der Gewährspflicht, so trägt der Auftraggeber die Prüfungskosten.

Die Montage auf- oder an Bauwerken bzw. Teilen oder an festen Gegenständen, erfolgt ohne Gewähr für den Zustand derselben nach Entfernung der Montagegegenstände; insbesondere wird bei Bohr- und Schraubverbindungen jede Verpflichtung zur Beseitigung evtl. Montageschäden abgelehnt.

Die Gewährleistungen umfassen den Materialaustausch ohne Arbeitszeit und Hebebühnen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich Farben bei Durchleuchtung verändern können.

Beleuchtete Werbeanlagen sind bauseits mit Schaltuhr und/oder Dämmerungsschalter auszustatten. Der Betrieb während der Sonneneinstrahlung (allgemein über 40°C) ist zu vermeiden, da die Lebensdauer von elektrischen Geräten, Lampen und besonders LEDs in diesem Fall stark abnehmen würde. Auch sind Ruhezeiten von mindestens 5 Stunden pro Tag vorzusehen.

 

Die Werbeanlage gilt als übernommen, mit dem Tag der Montage, eine förmliche Übernahme ist nicht Vertragsbestandteil.

 

8.ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist und mit den vereinbarten Zahlungskonditionen zu begleichen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Nachlässe u. dgl.) und werden der Rechnung zugerechnet. Weiters werden 12% Verzugszinsen verrechnet. Rechnungen mit falscher Firmierung verlängern die, auf der ersten Rechnung genannte, Zahlungsfrist nicht.

Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigt uns die Zahlung vor Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins zu fordern und/oder noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Beanstandungen geltend gemacht werden.

 

9.EIGENTUMSVORBEHALT

L3 Lichtwerbung GmbH behält das Eigentumsrecht an sämtlichen gelieferten und montierten Waren bis zur vollständigen Abdeckung aller Ansprüche.

 

11.GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Landesgericht Salzburg